Was passiert, wenn der Ehepartner während der Ehe von eigenen Eltern Geld erbt?
Es ist keine Seltenheit, dass ein Ehepartner während der Ehe Geld von seinen eigenen Eltern erbt. Dies wirft oft Fragen auf, wie das geerbte Vermögen unter den Ehepartnern aufgeteilt wird und welche Regelungen dafür gelten. In diesem Artikel befassen wir uns eingehender mit diesem Thema.
Ehegatten-Erbrecht | Zugewinngemeinschaft | Gütertrennung |
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Grundsätzlich erbt der überlebende Ehegatte | Geerbt wird im Rahmen des Güterstandes | Erbschaft bleibt im Besitz des Erben |
Erbanspruch variiert je nach Verwandtschaftsgrad | Wertzuwachs wird bei Trennung geteilt | Kein finanzieller Ausgleich bei Trennung |
Pflichtteil kann eingefordert werden | Eigenes Vermögen bleibt getrennt | Vertragliche Vereinbarung erforderlich |
Die Zugewinngemeinschaft und der Einfluss auf das Erbe
In Deutschland ist die Zugewinngemeinschaft der gesetzliche Güterstand einer Ehe. Dabei bleibt das Vermögen, das jeder Ehepartner in die Ehe einbringt, getrennt. Allerdings findet eine Aufteilung des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens, auch Zugewinn genannt, im Falle einer Scheidung statt. Wenn ein Ehepartner während der Ehe Geld von seinen eigenen Eltern erbt, gehört dieses Vermögen grundsätzlich zum eigenen Vermögen des erbberechtigten Ehepartners, und der andere Ehepartner hat zunächst keinen Anspruch darauf.
Gütertrennung als Alternative
Um sicherzustellen, dass die geerbten Gelder auch zukünftig im Eigentum des erbberechtigten Ehepartners bleiben, können sich Paare für eine vertraglich vereinbarte Gütertrennung entscheiden. In diesem Fall bleibt die Erbschaft unabhängig von der Dauer der Ehe im alleinigen Besitz des Erben und muss bei einer Trennung nicht finanziell ausgeglichen werden.
Zusammenfassung
- Bei einer Erbschaft während der Ehe bleibt das Geld grundsätzlich im Eigentum des erbberechtigten Ehepartners.
- Im Falle einer Trennung unter der Zugewinngemeinschaft kann jedoch ein finanzieller Ausgleich für den Wertzuwachs des geerbten Geldes erforderlich sein.
- Die Gütertrennung ermöglicht es, das geerbte Geld im persönlichen Besitz des erbberechtigten Ehepartners zu halten, und verhindert einen finanziellen Ausgleich bei einer Trennung.
Bei Fragen zum Ehegatten-Erbrecht und den Güterständen ist es ratsam, einen Rechtsanwalt oder Notar zu konsultieren, um individuelle, rechtliche Beratung zu erhalten.