6 Wochen krank, 1 Tag arbeiten, wieder krank – andere Krankheit
Kann es passieren, dass man nach einer sechswöchigen Krankheitsdauer einen Tag arbeitet und dann erneut krank wird, diesmal jedoch an einer anderen Krankheit? Die Antwort lautet: Ja, das ist möglich. In diesem Artikel schauen wir uns an, wie die rechtlichen Bestimmungen in solchen Fällen aussehen und welche Möglichkeiten Sie haben.
Krankheitsdauer | Krankengeld | Fristen |
---|---|---|
6 Wochen | Entgeltfortzahlung durch Arbeitgeber | Keine Fristen für neue Krankheit |
Ab 7. Woche | Krankengeld durch Krankenkasse | 3-Years-Blockfrist für dieselbe Krankheit |
Nach Wiedereintritt | Entgeltfortzahlung bis 6 Wochen für neue Krankheit | Keine Fristen, solange andere Krankheit |
Arbeiten zwischen zwei Krankheitsfällen
Wenn Sie nach einer sechswöchigen Krankheitsdauer wieder arbeiten gegangen sind und direkt danach erneut krankheitsbedingt ausfallen, gilt dies als neuer Krankheitsfall, solange es sich um eine andere Krankheit handelt. In diesem Fall beginnt die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber erneut für bis zu sechs Wochen.
Krankengeld bei wiederholter Krankheit
Sollte die neue Krankheit ebenfalls länger als sechs Wochen andauern, haben Sie Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Dabei ist es wichtig, dass zwischen den Krankheiten ein Unterschied besteht. Die Regelungen zum Krankengeld gelten unabhängig von der ersten Erkrankung, solange es sich um eine andere Krankheit handelt.
Fristen und Regelungen
Bei wiederholten Krankheiten desselben Typs gelten sogenannte Blockfristen von drei Jahren. Das bedeutet, dass Sie bei erneuter Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit innerhalb dieser Frist nur Anspruch auf Krankengeld haben, wenn die Gesamtdauer der Arbeitsunfähigkeit den Zeitraum von 78 Wochen innerhalb dieser drei Jahre nicht überschreitet.
Fazit
Wenn Sie nach einer sechswöchigen Krankheitsdauer wieder arbeiten und direkt danach aufgrund einer anderen Krankheit ausfallen, haben Sie erneut Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber sowie Krankengeld von der Krankenkasse, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei ist es wichtig, dass die neue Erkrankung von der ersten klar abgegrenzt ist.